Ja, ich will!

Homophobie
10. Juli 2017

Es war einmal: Die „eingetragene Lebenspartnerschaft“

Als die eingetragene Lebenspartnerschaft 2001 eingeführt wurde, hatte sie mit der klassischen Ehe zwischen Frau und Mann noch wenig gemein. Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthielt zunächst nur wenig eheliche Rechte, sondern vor allem eheliche Pflichten. Erst im Laufe der letzten Jahre wurde die umgangssprachlich so genannte „Homo-Ehe“ der „Hetero-Ehe“ weiter angeglichen.

Die eingetragene Partnerschaft war ein wichtiger Schritt auf dem Weg von der Rechtlosigkeit zur Gleichstellung, beließ die lesbischen und schwulen Paare aber weiter in einem minderwertigen Sonderstatus.

Daher hatten mit Irland 20 Staaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und somit deren rechtliche und symbolische Diskriminierung vollständig aufgehoben.

Im Sommer 2017 stimmen schließlich Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident dem Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare – und damit der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Partnerschaften – zu.

Autor*in

Wolfgang Knapp M. A., freier Kulturwissenschaftler und Kunsthistoriker. Zunächst tätig als Museumswissenschaftler sowie im Kunst- und Auktionshandel. Seit 2004 freiberufliche Tätigkeit als Kurator und Autor in den Bereichen: Regionalgeschichte, Alltagskultur, Körperbilder, Modegeschichte.

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